“Mandatory attendance, farewell!”

„Adieu, Anwesenheitspflicht“

 

Abstract: Recently, the ASTA (Allgemeiner Studierendenausschuss, German Students’ Union) of the University of Duisburg-Essen ran a front-page headline, reading “Mandatory attendance, farewell!” (“Adieu, Anwesenheitspflicht”).[1] If one believes ASTA representatives, their victory bears comparison with the enforcement of the Rights of Man and of the Citizen during the French Revolution. Or at least it appears so. The last bastion of reaction, mandatory attendance at college classes, has eventually been torn down!
DOI: dx.doi.org/10.1515/phw-2014-3075.
Languages: English, Deutsch


Recently, the ASTA (Allgemeiner Studierendenausschuss, German Students’ Union) of the University of Duisburg-Essen ran a front-page headline, reading “Mandatory attendance, farewell!” (“Adieu, Anwesenheitspflicht”).[1] If one believes ASTA representatives, their victory bears comparison with the enforcement of the Rights of Man and of the Citizen during the French Revolution. Or at least it appears so. The last bastion of reaction, mandatory attendance at college classes, has eventually been torn down!

Astonishment and uncertainty

This seems only logical, in that the German Students’ Union has always favored emancipatory progress on the one hand and the abolition of patronisation of students on the other. Student representatives – not only in Essen – see themselves standing on the right side of history; they seem to be Hegel’s Weltgeist while studying. In other countries, where students are used to paying high tuition fees, this recent development in Germany is probably hard to understand.
Just like during the aftermath of every great revolution in history, it is not only joy, however, that many students feel: Considering their newly-won freedom, they also express astonishment and uncertainty. On Facebook, a worried student asks: “How about seminars? I would like to know if I have to attend class regularly. Or is it enough to put my name on the attendance list?” It is only understandable that lecturers and tutors have no idea how to reply to such questions… they just do not want to put an end to students’ hope that the name on the attendance list will do all the studying for them.

A milestone in the education landscape

Mandatory attendance – yes or no? When I was studying in the 1980s, this question was already a matter of debate. However, the fact that a federal state government overturns a law concerning mandatory attendance[2] is unprecedented. According to §64, paragraph 2a of the Hochschulzukunftsgesetz (Law on the Future of Universities), mandatory student attendance must not be required for examination admission and graduation, unless the class in question is an excursion, a language class, an internship, or another course of that kind.
On a scale of relevance ranging from 0 to 10, German Minister of Science Svenja Schulze rated the new law at 11: “This law is a milestone in the education landscape. It brings freedom and responsibility into balance.”[3] The abolition of mandatory attendance is also part of the new law, which the Ministry has recently championed thus: “The Hochschulzukunftsgesetz enables all gifted students to study successfully and thus will provide North Rhine-Westphalia with qualified staff in the future.”[4] There is nothing left to be added.

Increased students’ autonomy

University history teachers and lecturers object that dealing with the broad heterogeneity among students at Duisburg-Essen University is only possible by means of active class discussion. Given the historic nature of the caesura ushered in by the new law, the objection of allegedly narrow-minded worriers seems to go unheard. An ASTA representative from the University of Münster counter-argued: “There are students who have family obligations, for example, and they just cannot attend class regularly.” In general, all students should be given the opportunity of self-study. That again would increase students’ autonomy.[5] Is that so?

Meaningless teaching?

It cannot be denied that some classes are a waste of time due to poor teaching methods. I have been wondering, however, what notion of university instruction the Ministry has. It seems to be limited to the idea that course contents can be learned by means of self-study instead of attending classes. Apparently, the Ministry has never acquired any didactic insight, nor heard of Wolfgang Klafki’s didactic analysis, which is based on two crucial questions: What is the syllabus? What does a lesson “contain”? In other words, it is the teacher who creates opportunities for learners to fruitfully engage (Begegnung) with certain contents (Sache).[6]

The teacher: merely more than a book?

The Ministry’s perspective on teaching is different though: In its opinion, there is only a book to be read aloud by the teacher to the students gathered; thus, the book itself can replace the teacher or lecturer. What kind of appreciation is this for those university teachers for whom teaching is of central importance? However, it is not only about teaching. Under Wilhelm von Humboldt, the modern research university was born, and thus the idea of scientific research processes in which teachers (Magister) and learners (Scholaren) develop ideas together. This kind of discursive concept of research and teaching, of teaching through research has been the refuge of teaching methods, even if it has become difficult in overcrowded classes.[6] But this very discourse is now being terminated – well, universities in North Rhine-Westphalia, good luck to you…

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Further Reading

  • Epping, Volker: Präsenz als Leistungskriterium. Zur Anwesenheitspflicht von Studierenden in Lehrveranstaltungen. In: Forschung & Lehre 19/6 (2012), pp. 458-460. http://www.forschung-und-lehre.de/wordpress/Archiv/2012/ful_06-2012.pdf (last accessed 1.12.2014).
  • Epping, Volker: „Ist Dasein förderlich?“ Zur Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen an Hochschulen. In: Wissenschaftsrecht 45/2 (2012), pp. 112–126.
  • Meyer-Blanck, Michael: Bildende Präsenz. Warum auf die Anwesenheitspflicht im akademischen Seminar nicht verzichtet werden kann. In: Ladenthin, Volker / Krämer Hildegard (Eds.): Beruf: Hochschullehrer. Ansprüche, Erfahrungen, Perspektiven, Paderborn 2013, pp. 55–61.

Web Resources

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[1] Fron, Philipp: “Adieu, Anwesenheitspflicht”. In: Aktuell, Studentische Zeitung für Duisburg, Essen und das Ruhrgebiet, 16.10.2014. http://akduell.de/2014/10/adieu-anwesenheitspflicht/ [last accessed 1.12.2014]
[2] Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.). Ausgabe 2014 Nr. 27 vom 29.9.2014, pages 543 to 606. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=14567&menu=1&sg=0&keyword=hochschulzukunftsgesetz [last accessed 24.10.2014]
[3] Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen: Hochschulzukunftsgesetz. http://www.wissenschaft.nrw.de/hochschule/hochschulrecht/hochschulzukunftsgesetz/ [last accessed 24.10.2014].
[4] ibid.
[5] Lang, Christian: Anwesenheitspflicht für Studenten in NRW fällt weg. In: Neue Osnabrücker Zeitung (Online-Ausgabe), 15.10.2014. http://www.noz.de/deutschland-welt/nordrhein-westfalen/artikel/514378/anwesenheitspflicht-fur-studenten-in-nrw-fallt-weg [last accessed 24.10.2014].
[6] Ulrich Mayer/Peter Gautschi/Markus Bernhardt: Thembestimmung im Geschichtsunterricht der Sekundarstufen. In: Michele Barricelli, Martin Lücke (Eds.): Handbuch Praxis des Geschichtsunterrichts, Bd. 1, Schwalbach/Ts. 2012, pp. 378-404.
[7] Matthias Hennies: Wilhelm von Humboldt und sein Weg nach Bologna. In: Deutschlandfunk (Online), 23.9.2010. http://www.deutschlandfunk.de/wilhlem-von-humboldt-und-sein-weg-nach-bologna.1148.de.html?dram:article_id=180628 [last accessed 24.10.2014].

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Image Credits

Attendance Sheets, foto © by Jan Hodel 2014.

Translation (into English)

by Karla Schulte

Recommended Citation

Bernhardt, Markus: “Mandatory attendance, farewell!” In: Public History Weekly 2 (2014) 44, DOI:  dx.doi.org/10.1515/phw-2014-3075.

“Adieu, Anwesenheitspflicht” – Mit dieser Überschrift[1] feierte der ASTA der Universität Duisburg-Essen einen Sieg, der, glaubt man den Bekundungen der StudentenvertreterInnen, in seiner historischen Bedeutung mindestens der Durchsetzung der Menschen- und Bürgerrechte während der Französischen Revolution gleichkommt. Die letzte Bastion der Reaktion, die Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen, ist geschliffen!

Ungläubiges Staunen und Unsicherheit

Das ist insofern schlüssig, als sich die gewählten Studierendenvertretungen – nicht nur in Essen – seit jeher auf der Seite des emanzipatorischen Fortschritts der Menschheit im Allgemeinen und der Beseitigung von Unterdrückung und obrigkeitlicher Gängelung der Studierenden im Speziellen sahen und sehen, und damit auf der richtigen Seite der Geschichte – gewissermaßen der Weltgeist beim Studium.
Bei vielen Studierenden zeigt sich jedoch neben der Freude auch ungläubiges Staunen und Unsicherheit beim Umgang mit der neu gewonnenen Freiheit, wie das in Tagen nach großen Revolutionen üblich ist. “Ich würde gern wissen, wie das bei der Anwesenheitspflicht in Übungen ist?”, fragte eine dieser Verunsicherten auf Facebook. “Muss man jetzt immer hin oder reicht der Name auf dem Zettel?” Man weiß nicht so recht, was man antworten soll, will man doch die zarte Hoffnung, in Zukunft würde schon der Name lernen und studieren, nicht gleich wieder enttäuschen.

“Meilenstein bei der Gestaltung der Hochschullandschaft”

Anwesenheitspflicht “ja” oder “nein”: Diese Diskussion gab es schon zu meiner Studienzeit in den 80ern. Neu ist allerdings, dass eine Landesregierung im Rahmen eines Hochschulgesetzes[2] die Anwesenheitspflicht kippt. § 64 Absatz 2a des Hochschulzukunftsgesetzes (HZG) des Landes Nordrhein-Westfalen lautet: “Eine verpflichtende Teilnahme der Studierenden an Lehrveranstaltungen darf als Teilnahmevoraussetzung für Prüfungsleistungen nicht geregelt werden, es sei denn, bei der Lehrveranstaltung handelt es sich um eine Exkursion, einen Sprachkurs, ein Praktikum, eine praktische Übung oder eine vergleichbare Lehrveranstaltung.” Wissenschaftsministerin Svenja Schulze ordnete dieses Gesetz auf der nach oben offenen Relevanzskala auf Stufe 11 von 10 ein: “Das Gesetz ist ein Meilenstein bei der Gestaltung der Hochschullandschaft in NRW. Es bringt an den Hochschulen Freiheit und Verantwortung ins Gleichgewicht.”[3] Zu diesen bahnbrechenden Neuerungen gehört auch die Abschaffung der Anwesenheitspflicht, wofür das Ministerium folgendermaßen wirbt: “Das Hochschulzukunftsgesetz ermöglicht allen Talenten ein erfolgreiches Studieren – und sichert dem Wirtschaftsstandort NRW dadurch die Fachkräfte der Zukunft.”[4] Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

“Selbstständigkeit der Studierenden gestärkt”

Der Einwand des Faches Geschichte, dass es die große Heterogenität der Studierendenschaft an der Universität Duisburg-Essen dringend erfordere, diese gerade durch die aktive Einbindung und Arbeit in den Lehrveranstaltungen zu fördern, verhallte angesichts des historischen Zäsurcharakters des Hochschulzukunftsgesetzes als Gejammer kleinkarierter BedenkenträgerInnen. Ein Gegenargument – gewissermaßen als Exegese des ministeriellen Textes – lieferte ein Vertreter des ASTA der Universität Münster: “Es gibt ja zum Beispiel Studenten, die familiäre Verpflichtungen haben. Die können einfach nicht immer anwesend sein.” Aber auch für andere Studierende solle es die Möglichkeit geben, sich den Lehrstoff autodidaktisch beizubringen. Dadurch werde “die Selbstständigkeit der Studenten gestärkt”.[5] Wirklich?

Lehre ohne Sinn?

Nun will ich gar nicht abstreiten, dass es Lehrveranstaltungen gibt, die zu besuchen ziemliche Zeitverschwendung ist, weil sie didaktisch verheerend gemacht sind. Ich frage mich jedoch, welche ministerielle Auffassung von Hochschullehre hinter diesem Gesetzestext steckt. Die didaktische Vorstellung der Kultusbürokratie erschöpft sich offensichtlich in der Ansicht, dass irgendwelcher “Lehrstoff” statt in einer Lehrveranstaltung auch “autodidaktisch” erlernt werden kann. Von solch fundamentalen didaktischen Einsichten, dass ein “Stoff” erst dann zum “Thema” wird, wenn er “unter einer pädagogischen Zielvorstellung, einer als pädagogisch relevant erachteten Fragestellung für die Behandlung im Unterricht ausgewählt wird” (Wolfgang Klafki), scheint das Ministerium noch nie etwas gehört zu haben.[6] Mit anderen Worten: erst die oder der Lehrende schafft doch durch sein Wirken Lernumgebungen, in denen eine “Begegnung” von “Sache” und Studierenden gelingen kann.

Lehrperson: Nicht mehr zu bieten als ein Buch?

Die Perspektive des Ministeriums ist eine andere: Die Lehrperson hat offensichtlich nicht mehr zu vermitteln als ein Buch – und kann damit auch durch ein solches unmittelbar ersetzt werden. Was für eine Art der Wertschätzung gegenüber HochschullehrerInnen ist das, denen die Lehre ein wichtiges Anliegen ist? Aber es geht nicht nur um die Lehre. Einstmals entstand mit Wilhelm von Humboldt die Idee der modernen Forschungsuniversität, in der Lehrende und Lernende gemeinsam den wissenschaftlichen Forschungsprozess bestreiten, um dem noch nicht ganz Gefundenem und dem nie ganz zu Findenden nachzugehen. Dieses – diskursive – Konzept von Forschung und Lehre, von Lehre durch Forschung bildet immer noch den Fluchtpunkt hochschuldidaktischen Handelns, selbst wenn es angesichts überfüllter Seminare schwer fällt.[6] Aber dieser Diskurs wird jetzt aufgekündigt – na dann, viel Erfolg, nordrhein-westfälische Universität.

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Literaturhinweise

  • Epping, Volker: Präsenz als Leistungskriterium. Zur Anwesenheitspflicht von Studierenden in Lehrveranstaltungen. In: Forschung & Lehre 19/6 (2012), S. 458-460. http://www.forschung-und-lehre.de/wordpress/Archiv/2012/ful_06-2012.pdf (abgerufen am 1.12.2014).
  • Epping, Volker: “Ist Dasein förderlich?” Zur Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen an Hochschulen. In: Wissenschaftsrecht 45/2 (2012), S. 112–126.
  • Meyer-Blanck, Michael: Bildende Präsenz. Warum auf die Anwesenheitspflicht im akademischen Seminar nicht verzichtet werden kann. In: Ladenthin, Volker / Krämer Hildegard (Hg.): Beruf: Hochschullehrer. Ansprüche, Erfahrungen, Perspektiven, Paderborn 2013, S. 55–61.

Webressourcen

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[1] Fron, Philipp: “Adieu, Anwesenheitspflicht”. in: Aktuell, Studentische Zeitung für Duisburg, Essen und das Ruhrgebiet, 16.10.2014. http://akduell.de/2014/10/adieu-anwesenheitspflicht/ [abgerufen am 1.12.2014]
[2] Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.). Ausgabe 2014 Nr. 27 vom 29.9.2014 Seite 543 bis 606. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=14567&menu=1&sg=0&keyword=hochschulzukunftsgesetz [abgerufen am 24.10.2014]
[3] Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen: Hochschulzukunftsgesetz. http://www.wissenschaft.nrw.de/hochschule/hochschulrecht/hochschulzukunftsgesetz/ [abgerufen am 24.10.2014].
[4] ebd.
[5] Lang, Christian: Anwesenheitspflicht für Studenten in NRW fällt weg. In: Neue Osnabrücker Zeitung (Online-Ausgabe), 15.10.2014. http://www.noz.de/deutschland-welt/nordrhein-westfalen/artikel/514378/anwesenheitspflicht-fur-studenten-in-nrw-fallt-weg [abgerufen am 24.10.2014].
[6] Ulrich Mayer/Peter Gautschi/Markus Bernhardt: Thembestimmung im Geschichtsunterricht der Sekundarstufen. In: Michele Barricelli, Martin Lücke (Hrsg.): Handbuch Praxis des Geschichtsunterrichts, Bd. 1, Schwalbach/Ts. 2012, S. 378-404.
[7] Matthias Hennies: Wilhelm von Humboldt und sein Weg nach Bologna. In: Deutschlandfunk (Online), 23.9.2010. http://www.deutschlandfunk.de/wilhlem-von-humboldt-und-sein-weg-nach-bologna.1148.de.html?dram:article_id=180628 [abgerufen am 24.10.2014].

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Abbildungsnachweis

Anwesenheitslisten, Foto: @ Jan Hodel 2014.

Empfohlene Zitierweise

Bernhardt, Markus: “Adieu, Anwesenheitspflicht” In: Public History Weekly 2 (2014) 44, DOI:  dx.doi.org/10.1515/phw-2014-3075.

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DOI: dx.doi.org/10.1515/phw-2014-3075

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  1. Aus Sicht eines Studierenden kann die Abschaffung der Präsenzpflicht nur als positiv betrachtet werden. Wirklich? Eine Betrachtung aus der Sicht eines Schweizer Studierenden, kurz vor dem Ende des Studiums.

    Leider sind mir nicht alle politischen Hintergründe dieser Entscheidung bekannt, also lasse ich Spekulationen in diese Richtung sein. Ein Grundsatz scheint mir aber wichtig: Durch die Einführung der Bologna-Strukturen haben sich an den Hochschulen Tendenzen eingeschlichen, die nicht nur zu begrüssen sind.
    Viele Studiengänge haben sich verschult und dies nicht nur in administrativen Dingen wie der Präsenzpflicht, sondern auch inhaltlich. Durch die Einführung modularer Studiengänge entstand oft das Problem, dass ein Studium nicht mehr interessenbasiert, sondern den Anforderungen und Leitfäden entsprechend absolviert wird. Dies oft mit dem Problem, dass innerhalb eines Modules keine Wahlfreiheit besteht. So besteht Modul XY dann halt nur aus einem möglichen Seminar. Besuchen muss ich als Student dieses Modul. Mag es da erstaunen, dass die Studierenden zu Semesterbeginn gar nicht genau wissen, um was es in diesem Modul XY geht? Sie mussten es buchen. Würde eine grössere Auswahl bestehen, wäre wohl eine jeweils höhere intrinsische Motivation aller Beteiligten zu spüren (das dieser Anspruch aus Sicht der Finanzierung mit links abgeschmettert wird, ist mir bewusst, doch es wäre in vielen Fällen im Sinne der Bildung sehr wünschenswert). Meine Beobachtungen zeigen, dass Seminare in denen die Studierenden wählen konnten, eine massiv höhere Beteiligung haben, womit die Qualität und der inhaltliche Profit jedes/r Einzelnen massiv steigt.

    Die Frage der Präsenzpflicht wird ja, zumindest in der Schweiz, sehr unterschiedlich gehandhabt. Es gibt auch heute noch Veranstaltungen, die frei davon sind. Bei jenen stellte ich fest, dass es solche gibt, bei denen die Studierenden oft und in grosser Zahl anwesend sind. Aber eben auch solche, wo der Dozent die Veranstaltung gleich zum Kaffeekränzchen machen kann, zu dritt oder zu viert lässt sich so angenehmer diskutieren. Woran liegts? Markus Bernhardt sagt es: In den didaktischen Kompetenzen. Dazu eine Feststellung, die mich als Lehramtstudierender immer wieder in Erstaunen gebracht hat: In allen Bildungseinrichtungen ist es üblich, dass Kollegen oder Vorgesetzte regelmässig den Unterricht eines/r Lehrenden besuchen. Nur an den Hochschulen ist dieses Instrument verpönt wie die Pest! Selbst bei solchen, die sich inhaltlich mit Qualitätssicherung befassen. Gerade die Leitenden sollten sich hierzu mal Gedanken machen.

    Und ja, Qualitätssicherung – das Lieblingswort so vieler Bildungsbeschäftigter – daran kann man auch arbeiten. Man könnte zum Beispiel damit anfangen, das Wort zu überdenken. Wie wäre es mit Qualitätssteigerung, Qualitätsentwicklung oder Qualitätsprüfung? Etwas zu sichern, heisst es besteht, man braucht es nur in regelmässigen Abständen zu hegen und zu pflegen. Anfangen können die Dozenten da alle bei sich selbst. Zum Beispiel mit konkreten Lernzielen. Kommunizieren sie diese am Anfang, fragen nach ein paar Veranstaltungen nach, ob sie von den Studierenden als realistisch betrachtet werden. Schreiben sie Prüfungen, die sich an den Inhalten der Veranstaltung orientieren, nicht an den sich gedachten Zielen. Zuallerletzt, bauen sie eine Beziehung zu den Studierenden auf in dem sie kommunizieren, auf fachlicher Ebene, über die Veranstaltung. Vor der Veranstaltung, nach der Veranstaltung, im Gang, beim Kaffee. Gespräche darüber (und Reflexion) sind wohl die beste Möglichkeit, sich ein Bewusstsein über die Qualität zu verschaffen.

    Somit ja, die Abschaffung der Präsenzpflicht ist gut. Denn sie bringt uns wieder etwas weg von diesen verschulten Hochschulen, hin zu Institutionen an denen diskutiert wird, sich für inhaltliche Fragen interessiert wird, anstatt sie nur zu vermitteln und zu lehren.

  2. Wir haben in unserer Universität und Fakultät das auch gerade beschlossen. Zuerst wurde in der Prüfungsordnung festgelegt, dass eine Anwesenheitspflicht (nur) in begründeten Fällen in den fachspezifischen Bestimmungen festgeschrieben werden kann, dann wurde in jenen eben keineswegs flächendeckend, sondern für bestimmte Veranstaltungen eine solche festgehalten – Untergang der Studienkultur?

    Es lohnt wohl, in mehrerer Hinsicht genauer hinzusehen:

    1. In vielen traditionellen Studiengängen (= vor BA/MA) gab es eine solche Anwesenheitspflicht auch nicht – und wenn, dann kaum kontrollierbar oder kontrolliert. Hat das dem Studium als solchem geschadet?

    In vielen alten Studiengängen gab es nämlich keinerlei Verpflichtung, bei Abwesenheit oberhalb einer bestimmten Quote der Termine den “Schein” zu verweigern – und keine zentrale Überprüfung derselben. Wohl aber gab es die Möglichkeit dazu, diesen zu verweigern, wenn eine Studienleistung nicht erbracht wurde.
    Bei den Staatsexamensstudiengängen gab es – zumindest soweit ich das sehe – wirkliche Prüfungen erst zum Abschluss – alle Leistungsforderungen während des Studiums hatten den Status, den wir heute “Studienleistungen” nennen würden.

    2. In den neuen Studiengängen sind die Modulprüfungen aber echte Prüfungen mit genau begrenzter Zahl oder Frist zu ihrer Erbringung (und der eventuellen Konsequenz der Exmatrikulation).

    Hierfür gilt bzw. galt eine Anwesenheitspflicht bislang – und darum geht es bei der Abschaffung, zumindest was die Universität Hamburg anbelangt – als Voraussetzung für die Zulassung zur jeweiligen Modulprüfung:
    “Regelmäßige und aktive Teilnahme”, rein formal operationalisiert als “nicht mehr als 15% Fehltermine”. Wer also mehr als 15% der Termine versäumt hatte, durfte nicht zur Prüfung antreten.

    Allein diese Verwaltungsregelung ist an der Uni Hamburg in den erziehungswissenschaftlichen Lehramts-Teilstudiengänge weitgehend abgeschafft worden:
    Man kann verwaltungsseitig seither auf diese rein formale Prüfung verzichten, und studentischerseits den Prüfungsversuch antreten, auch wenn mehr als 15% gefehlt wurde.
    Was nicht beschlossen wurde, ist, dass ein Anspruch bestünde, ohne Anwesenheit die Prüfung zu bestehen. Natürlich dürfen Lehrende in den Veranstaltungen “prüfungsrelevanten” “Stoff” “vermitteln” und in der Prüfung Aufgaben stellen, die auf der Präsenzlehre basieren.

    3. Daraus folgt aber nicht, dass eine Anwesenheit keineswegs mehr erwartet werden könnte. Aus der Abschaffung dieser quantifizierten “regelmäßigen Teilnahme und Mitarbeit” als Prüfungsvoraussetzung lässt sich eben nicht ableiten, dass “der Name auf dem Zettel” ausreiche, dass niemand mehr erwarten dürfe, dass man teilnimmt, dass Lehrende ihre Veranstaltungen so gestalten dürften, dass Anwesenheit inhaltlich erforderlich ist.

    4. Eigentlich wird andersherum ein Schuh draus: Die Zeiten, in denen Namen auf Zetteln gefälscht wurden, um diese Pflicht zu erfüllen, sollten vorbei sein.

    5. Es bleibt den Lehrenden durchaus möglich, in den Veranstaltungen “Stoff” (welch schiefer Begriff) zu “vermitteln” (besser: zu thematisieren, diskutieren), der dann in der Prüfung verlangt wird. Und es ist auch möglich (vielleicht sogar sinnvoller), über Studienleistungen etc. eine inhaltliche Mitarbeit einzufordern. Aber es reicht dann eben nicht, nur auf die quantitative Anwesenheit zu achten.
    Das ist auch deshalb sinnvoll, weil zuweilen solche Voraussetzungen kaum sauber zu prüfen sind, wenn Modulprüfungen anstehen. Diesen Aufwand kann man sich durchaus sparen.

    In diesem Sinne ist die Abschaffung der Anwesenheitspflicht eine Flexibilisierung von Verwaltungsrestriktionen, nicht aber das Verbot eines (durchaus auch hohen) didaktischen Anspruchs.

    Das ist natürlich auch – das sei nicht geleugnet – mit einer Portion Hoffnung verbunden, dass an die Stelle der Kontrolle der Anwesenheit die inhaltliche Auseinandersetzung in größerer Flexibilität tritt.

  3. As a university student in the early 1990s, I was enthusiastic about student participation in the governing of the university, the prospect of student-run seminars, and everything that promised more autonomy for the willing learner. Long before the Bologna Process and the age of modularization, there were indeed many freedoms to relish. There were mandatory seminars, that is true, but all that counted for your graduation were the final examinations at the very end of your studies. While the important ‘Proseminare’ (basic courses) and ‘Hauptseminare’ (advanced courses) mattered, the most interesting classes were non-mandatory ‘Übungen’ (exercise courses) where we analyzed movies, learned how to read old scripts, immersed ourselves in critical theory, or uncovered the vestiges of the region’s past. I remember attendance lists as regular companions but always had the impression that most professors and lecturers wouldn’t take the time and trouble to actually go through them let alone exploit them. Tempora mutantur, nos et mutamur in illis. Bologna came, saw, and conquered.

    Leaving all sugar-coated glorification of the past aside, there are good arguments for and against forcing students to attend class. Either side has been addressed for a long time, and rightly so. Personally, I do empathize with students’ struggles to earn a living doing part-time jobs or to be good parents while pursuing their studies; and it is also easy to subscribe to the commonplace that better teaching attracts a greater audience. While Laurent Tschudin’s stance on superiors regularly visiting and thereby improving teachers’ perfomances may be true for Switzerland but certainly not for Germany (the merits of ‘Zauberstunden’ every five or so years being another matter), there is certainly still progress to be made in regard to more qualified feed-back on university teaching skills and didactic training for scholars.

    Yet Markus Bernhardt has named numerous disadvantages that come with waiving mandatory attendance. Five years of teaching in a non-mandatory setting have taught me that there are more factors to be considered than one’s own didactic skills (however poor my own may be). When I was arguing in favor of it two decades ago, I could never have imagined, for instance, that rules allowing for more freedom and autonomous learning would come in the context of a neoliberal competition for a scarce commodity, the students’ time. Laurent Tschudin has rightly remarked upon the pressures exerted by the Bologna system and tight schedules with little room for choice. I have heard students call ‘History’ a weak subject not able to compete for students’ time with ‘Mathematics’ where students are often obliged to hand in a weekly ‘Übungszettel’ (exercise task sheet) which takes hours to solve. I have given seminars on the same day of the week using the same teaching techniques with one group regularly attending and the other seeing a constant turnover of participants that frustrated any attempt at following a coherent syllabus. Often (but not always), those seminars which came along with a high reading load saw participation drop to a certain degree. And sometimes attendance levels were neither determined by structural factors or individual ability (or motivation) but by pure contingency: Heavy rain tended to lead to empty classrooms.

    Ironically, of all things, the question of mandatory attendance seems to have become the arena where some of the more fundamental educational debates are being fought. Must all learning be voluntary or is there a need for some kind of compulsion? Is self-determined learning suited for everyone or just for certain learner types? Is it all about the teacher and his or her competencies (Hattie) or are other factors to be considered? There may be more suitable arenas, but at least this one gives an incentive for further discussion.

    And it is only with a sentiment of reactionary nostalgia that I look back upon the days when the most important battles fought by student representatives were not about university regulations but about the universities acting as critical political institutions and reaching out to infuse society with new ideas – however naïve and detached from many students’ needs the quest for a ‘allgemeinpolitisches Mandat’ may have been.

  4. Argumente gegen die Anwesenheitspflicht

    Auch ich möchte den Wegfall der Anwesenheitspflicht positiv bewerten. Ich habe an der Humboldt-Universität zu Berlin (noch im Magister-Studiengang, aber zunehmend mit BA-/MA-Studierenden) studiert und bin dort inzwischen Lehrbeauftragte. Die Anwesenheitspflicht wurde schon vor einigen Jahren abgeschafft.

    1. Auch für mich ist die Art und Weise, wie die Bologna-Reform in Deutschland umgesetzt wurde ein Argument gegen eine Anwesenheitspflicht. Meiner Erfahrung nach hat Bologna zu einer studienpunktebezogenen Zersplitterung der Studienpläne in Mini-Lehrveranstaltungen geführt, die oft nur zwischen 1 bis 3/4 ECTS-Studienpunkte bringen. Diese Mini-Veranstaltungen werden in Module zusammengeschweißt – manchmal bewusst und manchmal ziemlich zufällig.
    Die Anwesenheitspflicht führt in diesem Kontext dazu, dass man zwar an vielen Orten sitzt, aber kaum die Zeit hat, sich die Pflichtlektüre anzueignen und darüber nachzudenken – von einer freiwilligen und interessensgeleiteten Beschäftigung mit dem Thema über diese “Pflicht” hinaus mal ganz zu schweigen.

    Eine Anwesenheitspflicht wäre dann sinnvoll, wenn es wenige, aber „große“ Lehrveranstaltungen gäbe, wie Großbritannien und in den USA. Pro Semester müssen nur sehr wenige Kurse besucht werden (in der Regel drei), diese erreichen aber einen Grad der Tiefe, von dem wir hier oft nur träumen können.

    2. Freiheiten und Autonomie: Studierende sollten in ihrem Studium selbständig Prioritäten setzen. Die Kultur der selbständigen Vertiefung, die es in den alten Studiengängen noch gab, ist im BA-/MA-Modell kaum noch zu spüren. Jetzt herrscht eine Kultur der Erfüllung formaler Pflichten, was sich in Fragen niederschlägt: “Müssen wir das auch lesen – auch von Seite x bis y? Ist das prüfungsrelevant? Gibt es dafür Studienpunkte?” Das Studium wird als messbar und quantifizierbar aufgefasst, als Pflicht gegenüber der Universität und Dozierenden.

    Bernhardt Markus weist – gar nicht zu Unrecht – darauf hin, dass Studierende ja gar nicht wüssten, was sie mit der Freiheit tun sollen. Damit liefert er aber ein Argument, Studierende nicht mehr nur als Objekte formal-administrativer Pflichten aufzufassen sondern als Subjekte, die als erwachsene Menschen das Studium nutzen können, um mit Freiheiten zu experimentieren, ja auch daran zu scheitern. Das ist Teil jedes Lernprozesses, jeder Freiheit.

    Ich sehe die Universität als Ort, an dem Studierende mehr als nur textbuchbezogene und fachliche Inhalte lernen können. Es geht auch um die sogenannten “soft skills”. Eigene Interessen zu identifizieren und diese eigenständig zu vertiefen, erfordert eine gewisse administrative und vor allem zeitliche Freiheit in der Gestaltung des eigenen Stundenplans. Nicht immer und überall an Mini-Lehrveranstaltungen teilnehmen zu müssen, schafft diesen Freiraum. Manchmal werden es akademische, manchmal ganz andere Inhalte sein, die Studierende vertiefen – beides wird sie weiter bringen. Und wir täten gut daran, das zu unterstützen.

    3. Im Beitrag ist am Ende eine gewisse Angst zu spüren, dass Dozierende ohne Anwesenheitspflicht ersetzbar würden, z. B. durch Lehrbücher. Doch auch diese Angst ist aus drei Gründen nicht berechtigt.

    Die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme an Lehrveranstaltungen ist erstens ein Gewinn an Qualität. Denn wer tatsächlich anwesend sein will, ist motiviert, hat das Lesepensum bearbeitet, macht mit und bringt ein gewisses Gefühl der Selbstverpflichtung mit. Das fördert Diskussionen auf hohem Niveau, die zwar nicht ersetzbar sind, wozu man aber auch niemanden zwingen sollte. Letztendlich sollte es den Studierenden überlassen sein, wo sie mehr Energie investieren.

    Wer an Seminaren, Vorlesungen und Übungen teilnimmt, wird viel lernen – und vieles davon kann man nirgendwo nachlesen. Schon alleine deshalb, weil Seminare Denkprozesse abbilden und anspornen, die ein autodidaktisches Lernen kaum bieten kann. Aber: Wenn jemand in der Lage ist, sich Inhalte durch autodidaktisches Lernen anzueignen und die Anforderungen des Kurses erfüllt, dann kann ich das als Lehrende nur begrüßen. Diese Fähigkeit spricht für die Person, nicht gegen sie. Es sind diese Fähigkeiten, die später – z. B. bei einer Promotion oder der Durchführung eigener Projekte – nützlich sein werden.

    Daher finde ich auch zweitens, dass formale Kriterien, wie z. B. Anwesenheit, nicht entscheiden sollen, ob jemand X ECTS Punkte erhält. Oft gibt es die eine Pflichtveranstaltung nur alle zwei Semester und verlängert damit das Studium, wenn gerade irgendetwas dazwischen gekommen ist. Warum sollte es nicht möglich sein, Inhalte zu prüfen, ohne Anwesenheit? Es gibt doch genügend Möglichkeiten dafür.

    Für mich als Lehrende ist die fehlende Anwesenheitspflicht drittens eine Ermutigung, mich mit meinen Lehrmethoden zu befassen und zu versuchen, jede Sitzung anders zu gestalten, damit es immer einen spürbaren Mehrwert gibt, der über den Text hinausgeht – inhaltlich, methodisch, didaktisch.

  5. Replik

    Herzlichen Dank an alle Kommentatorinnen und Kommentatoren für ihre Beiträge, die – möchte ich meinen – alle Argumente auf den Tisch gelegt haben, die für oder gegen eine Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen sprechen. Die differenzierten Sichtweisen, die vorgebracht wurden, sind in jeder Weise beeindruckend und plausibel. Gleichwohl gehen sie, wie ich finde, – am wenigsten noch bei Oliver Plessow – an dem vorbei, was ich beklage, nämlich die tägliche Praxis.

    Ich freue mich selbstverständlich über jeden, der sein Studium auf diesem reflektierten Niveau verbringt, wie es in den Beiträgen anklingt. Das ist aber meiner Erfahrung nach bei einem beträchtlichen Teil der Studierenden nicht der Fall. Da wird wenig darüber nachgedacht, ob ein Seminar oder eine Vorlesung aus didaktischen oder politischen oder pädagogischen Überlegungen eher zu meiden sei. Es geht nicht um eine aktive und bewusste Auseinandersetzung mit dem Sinn oder Unsinn einer Lehrveranstaltung. Da wird nicht gefragt, ob der Inhalt eines Seminars für die Bewältigung von späteren Berufsaufgaben oder einfach für die Erweiterung des eigenen Denkhorizontes dienlich sein könnte. Viele betrachten den Wegfall der Anwesenheitspflicht meiner Beobachtung nach weniger als Entscheidungsfreiheit zum eigenverantwortlichen Erwerb von Bildung und Ausbildung. Sie fassen diesen gesetzgeberischen Akt stattdessen eher als eine Art Freiheitsrecht auf, das sie von der Knechtschaft der Lehrveranstaltung erlöst.

    Aus diesem Blickwinkel sind Seminare und Vorlesungen lästige Einschränkungen einer wie auch immer definierten “Studienfreiheit” und nicht ernsthafte Angebote von Lehrenden, die es ermöglichen könnten, den Horizont seiner Herkunft zu überschreiten. Dazu zwei Beispiele aus den letzten Wochen: Meine Vorlesung ist zu Ende. Die etwa 25 TeilnehmerInnen machen sich auf den Weg nach draußen. Ihnen entgegen kommen etwa zehn Studierende, die zwar nicht in der Vorlesung waren, aber die Zeit gefunden haben, wenigstens anschließend ihre korrigierten Protokolle (Studienleistung) abzuholen. Mit Verlaub: mich ärgert das! Szenenwechsel: Institutskonferenz. Wir sprechen über modifizierte Modulordnungen. Zwei Studierendenvertreter erkennen messerscharf, dass durch die Modulprüfungen Klausur und Portfolio Anwesenheit in den Veranstaltungen des Moduls erforderlich sei. Sie erheben den Vorwurf, dass hier eine “verkappte Anwesenheitspflicht” vorliege und halten das für erlasswidrig.

    Was soll man dazu noch sagen?

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