Abstract: Speichergedächtnis Archiv und gesellschaftliches Funktionsgedächtnis verhalten sich zueinander wie Fotografie und Malerei. Mit dem Internet wird der gesamte Alltag archiviert, worauf die Kultur mit Gerichtsurteilen antwortet, die das Vergessen sichern sollen, und auch mit Vergessenstechnologien wie Snapchat. Die List der Technik liegt darin, dass diese Ephemeralisierung der Kommunikation im Grunde der Aggregation weiterer, fotografischer Daten dient.
DOI: dx.doi.org/10.1515/phw-2014-2241.
Languages: Deutsch
Speichergedächtnis Archiv und gesellschaftliches Funktionsgedächtnis verhalten sich zueinander wie Fotografie und Malerei. Mit dem Internet wird der gesamte Alltag archiviert, worauf die Kultur mit Gerichtsurteilen antwortet, die das Vergessen sichern sollen, und auch mit Vergessenstechnologien wie Snapchat. Die List der Technik liegt darin, dass diese Ephemeralisierung der Kommunikation im Grunde der Aggregation weiterer, fotografischer Daten dient.
Platos Theuth & Thamus
Erinnern und Vergessen ist immer auch eine Frage der erreichten Medienentwicklung. Als einst der ägyptische Gott Theuth König Thamus die Schrift schenken wollte, lehnte dieser ab, weil die Menschen das Erinnern verlernen würden, wenn sie alles aufschreiben können. So steht es in Platons Phaidros-Dialog. Die Erfindung der Schrift ist die erste Zäsur im Wechselverhältnis Medien und Gedächtnis, denn nun ist dieses nicht mehr an Erinnerung gebunden und Speichern keine Frage der mündlichen Überlieferung mehr. Während in oralen Kulturen Rhapsoden und Priester bestimmten, wie das Vergangene erzählt wird, stärkte die schriftliche Überlieferung die Position des Vergangenen in der Gegenwart.
Malerei vs. Fotografie
Aber nur zu den Bedingungen der Lebenden. Denn das situations- und personenunabhängig Gespeicherte muss immer noch in konkreten Situationen aufgegriffen und kommuniziert werden. Die Wortführer und Wortkontrolleure lassen nur das ins kulturelle Gedächtnis der Gegenwart aufsteigen, was dem aktuell politisch gewünschten Entwurf der Vergangenheit entspricht. Die selektive Mobilisierung des Gespeicherten verwandelt das “passionslose Archiv” in einen “emphatischen Gedächtnisort” kollektiver Sinnstiftung, wie es Archiv-Theoretiker Wolfgang Ernst formuliert.1 Diese Perspektive lässt sich weiter treiben: Das Speichergedächtnis Archiv verhält sich zum Funktionsgedächtnis des aktuell Erinnerten wie die Fotografie zur Malerei. Denn während jene alles aufnimmt, was sich vor dem Apparat befindet, zeigt diese nur das (und nur so), was (und wie es) durch den Kopf des Malers ging. So entspricht für Siegfried Krakauer der räumliche Inventarismus der Fotografie – als “kahle Selbstanzeige der Raum- und Zeitbestände” – dem zeitlichen des Historismus.2 Jean Baudrillard dramatisiert diese Opposition, wenn er die Fotografie als Bericht “vom Zustand der Welt in unserer Abwesenheit” bestimmt und darin einen Widerstreit zwischen der Philosophie des Subjekts und der Antiphilosophie des Objekts ausmacht: als “Kampf zwischen dem Willen des Subjekts, eine Ordnung, eine Sicht, durchzusetzen, und dem Willen des Objekts, sich in seiner Diskontinuität und seiner Augenblicklichkeit durchzusetzen” – als “aleatorische Abfolge von partiellen Objekten und Details”.3
Herkömmliches Archivieren
Diesem Willen der Objekte gehorcht der Archivar, dessen Passion das Aufbewahren mit Registraturfokus ist. Sein Ordnungssinn zielt auf die Kategorisierung und Auffindbarkeit des Materials, nicht auf eine Sinn gebende Geschichte, in der die verschiedenen Daten den Platz eines Beweises erhalten. Das gilt vor allem, wenn die Aufbewahrung nach dem Provenienzprinzip organisiert wird, Objekte also in ihrem Herkunftsbezug verbleiben. Aber selbst im Zeichen des im 19. Jahrhunderts üblichen Pertinenzprinzips, das nach Sachbegriffen ordnet, wussten Archivare: Für Sinn gebende Geschichten müssen zu viele Daten zurechtgerückt oder unterdrückt werden. Archivare sind keine Erzähler: aus Respekt vor dem Material. Allerdings findet die neutrale Materialbesessenheit des Archivars ihre Grenzen in der räumlichen Beschränkung des Archivs und den Vorgaben der Politik. Man kann und will gar nicht die ganze Welt archivieren. Das Vergessen, strategisch oder nicht, beginnt mit dem Wegwerfen, das wiederum damit beginnt, dass etwas gar nicht erst aufgehoben wird. Es wird begutachtet schon, was überhaupt auf die Festplatte kommt. Das Archiv ist keine Fotografie der Welt. Es sei denn, die Welt selbst findet in einem Archiv statt. Genau das aber ist zunehmend der Fall.
Wir und das Netzgedächtnis
Alles was digital präsent ist, ist zugleich aufbewahrt. Dies ist die Weisheit des Internets. Es gibt kein Vergessen, außer man erzwingt es beim EuGH.4 Aber auch in diesem Falle wird nicht die Information aus dem Archiv gelöscht, sondern der dekontextualisierte Zugriff per Suchmaschine unterbunden. Der Gerichtsbeschluss garantiert nicht das Vergessen, er attackiert nur die Reduktion des Erinnerns auf die Logik der Fahndung.
Der Nachteil des Internet für das Leben des einzelnen ist gut bekannt. Man entkommt seiner Vergangenheit nicht, wenn unüberlegte Kommentare aus tiefer Nacht noch Jahre später Bewerbungsgespräche beeinflussen. Auf diese Situation gibt es drei Antworten:
- Man rettet das Grundrecht auf Vergangenheit (also auf Vergessen und Vergebung) durch pragmatische, letztlich aber halbherzige Gerichtsurteile.
- Man nimmt sich die Worte des vormaligen Google-CEO Eric Schmidt zu Herzen: “Wenn es Dinge gibt, von denen Sie nicht wollen, dass irgendjemand etwas darüber erfährt, dann sollten Sie so etwas nicht tun.”5 In diesem Falle siegt die Technik über die Kultur, wird die Unerbittlichkeit des Archivs zur moralischen Anstalt; das Unvergehen der Gegenwart ändert das Verhalten in der Zukunft.
- Die Kultur diszipliniert die Technik, und zwar durch mehr Technik. Stichworte dafür sind der “digitale Radiergummi”, ein Verfallsdatum für digitale Daten oder eben eine Ephemeralisierungstechnologie wie Snapchat.
Archiv perfekt?
Mit Snapchat zeigt sich allerdings zugleich die List der Technik, noch die Technologien des Vergessens für die Perfektionierung des Erinnerns zu nutzen. Denn die Oralisierung schriftlicher und visueller Kommunikation durch den eingeschriebenen Verflüchtigungsmodus verführt nicht nur dazu, gewagter zu kommunizieren (Stichwort Sexting), sie überführt auch Kommunikation in nonverbale, visuelle Form: Man schreibt nicht, wie es einem geht, man schickt ein Foto von sich vor dem Fernseher, mit einem Drink in der Hand, die Füße auf dem Tisch. Dies setzt die Fotografie (die indexikalische Abbildung) über die Malerei (die subjektive Beschreibung) und akkumuliert zusätzlich Information: Denn das Foto einer Handtasche, die man gern kaufen würde, liefert, anders als die Textnachricht, auch die Metadaten Zeit und Ort. Insofern Snapchats Snapshots sich nur für die Nutzer auflösen, auf dem Server aber gesammelt werden, entsteht eine immense Menge an Archivmaterial über das Alltagsleben unserer Zeit. Die Hüter dieses Archivs sind zunächst die Technologieprovider (Snapchat) und schließlich all jene, die auf dem entstehenden Big Data Markt eine Kopie des Archivs erwerben. Die neuen Archivare sind die Algorithmen, die das Material genau jener automatischen Analyse unterziehen, die der Europäische Gerichtshof in seinem Suchmaschinen-Urteil einschränkt. Die Algorithmen analysieren präzise und passionslos die “kahlen Selbstanzeigen der Raum- und Zeitbestände” in den Fotos der Snapchatter. Das perfekte Archiv, wenn man es so will.
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Literaturhinweise
- Ernst, Wolfgang: Das Archiv als Gedächtnisort. In: Ebeling, Knut / Günzel, Stephan (Hrsg.): Archivologie. Theorien des Archivs in Theorie, Medien und Künsten, Berlin 2009, S. 177-200.
- Baudrillard, Jean: Photographies 1985-1998 (hrsg. v. Peter Weibel), Ostfildern-Ruit 2000.
- Mayer-Schönberger, Victor: Delete. Die Tugend des Vergessens in digitalen Zeiten, Berlin 2010.
Webressourcen
- Urteil des Europäischen Gerichtshof zur Linkkappungspflicht von Suchmaschinen am 13. Mai 2014: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-05/cp140070de.pdf (zuletzt am 1.7.2014)
- Startseite von Snapchat, Inc.: https://www.snapchat.com (zuletzt am 2.7.2014)
- Wikipedia-Artikel zu “Snapchat”: https://de.wikipedia.org/wiki/Snapchat (zuletzt am 2.7.2014)
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Abbildungsnachweis
© Stefan Emilius / pixelio.de
Empfohlene Zitierweise
Simanowski, Roberto: Snapchat und das fotografische Gedächtnis des Internet. In: Public History Weekly 2 (2014) 24, DOI: dx.doi.org/10.1515/phw-2014-2241.
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- Ernst, Wolfgang: Das Archiv als Gedächtnisort. In: Ebeling, Knut / Günzel, Stephan (Hrsg.): Archivologie. Theorien des Archivs in Theorie, Medien und Künsten, Berlin 2009, S. 177-200, hier 168. ↩
- Krakauer, Siegfried: Die Fotografie (1927). In: Texte zur Theorie der Fotografie, Stuttgart 2010, S. 230-247, hier 245. ↩
- Baudrillard, Jean: Fotografien 1985-1998. Ausstellungskatalog hrsg. v. Peter Weibel, Ostfildern-Ruit 1999, S. 20-35, hier 24f. ↩
- http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-05/cp140070de.pdf (zuletzt am 1.7.2014) ↩
- “If you have something that you don’t want anyone to know, maybe you shouldn’t be doing it in the first place.” – im Interview mit Maria Bartiromo auf CNBC am 3. Dezember 2009; http://www.huffingtonpost.com/2009/12/07/google-ceo-on-privacy-if_n_383105.html (zuletzt am 1.7.2014) ↩
Categories: 2 (2014) 24
DOI: dx.doi.org/10.1515/phw-2014-2241
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